Einführung der Warnstufe 2 ab 1. Dezember

Ab dem 1. Dezember gilt in Braunschweig die Warnstufe 2.

Im Innenbereich ist die Sportausübung (Sporthalle/Jahnzimmer) danach nur für Geimpfte und Genese gemäß der 2Gplus-Regel erlaubt.

Im Außenbereich (Sportplatz/Kalthalle) ist die Sportausübung nur für Geimpfte und Genese gemäß der 2G-Regel.

Kinder und Jugendliche sind von der 2G-, 2Gplus-Regel ausgenommen.

Hier findet ihr das zugehörige Hygienekonzept des SCE.

Weitere Informationen zur aktuellen Allgemeinverfügung der Stadt Braunschweig: